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   Aktuelles zur Förderung für energieeffiziente Gebäude






Nachdem bereits am 22.02.2022 die Beantragung von BEG-Sanierungsprogrammen wieder möglich ist, wurde heute seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kommuniziert, dass nun auch die BEG-Neubauförderung am 20.04.2022 – allerdings mit geänderten Förderbedingungen – wieder aufgenommen wird.

Zu den (angepassten) Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude:

  • Förderungsfähige Neubauvorhaben müssen die Effizienzhaus-Stufe „EH 40 EE/NH“ oder „EH 40 Plus“ ausweisen. Die Effizienzhausstufe EH 40 reicht nicht mehr aus.
  • Die Förderung wird nur noch im Rahmen eines KfW-Darlehens mit Tilgungszuschuss gewährt, die bisher ebenfalls mögliche Variante eines reinen Investitionszuschusses entfällt.

Der Tilgungszuschüsse werden wie folgt vermindert (was ungefähr einer Halbierung entspricht):

  • – Effizienzhausstufe 40 EE: 10% (vorher 22,5%)
  • – Effizienzhausstufe 40 NH: 12,5% (vorher 22,5%)
  • – Effizienzhausstufe 40 Plus: 12,5% (vorher 25,0%)

Der Einbau von Gasheizungen wird zukünftig nicht mehr, stattdessen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert.

Alle anderen Förderbedingungen bleiben unverändert.

Die Zinskonditionen für die Neubau-KfW-Darlehen im Programm 261 sind noch nicht veröffentlicht. Wir erwarten ähnliche/ggf. gleiche Werte wie beim Sanierungsprogramm.


Lediglich 1 Mrd. EUR wird vom Bund für die oben dargestellte Neubauförderung bereitgestellt – es muss davon ausgegangen werden, dass diese Mittel sehr schnell aufgebraucht sein werden.

Nach Ausschöpfen des Fördervolumens von 1 Mrd. EUR soll für Neubauten eine bis 31.12.2022 begrenzte Variante der Neubauförderung auf Grundlage der Effizienzhausstufe 40 NH folgen.  Ergänzt werden diese Rahmenbedingungen jedoch um ein verpflichtendes Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen. Volumengrenzen und weitere Details bleiben abzuwarten.

Ab dem Jahr 2023 wird es dann für Neubauvorhaben ein neues Programm „Klimaneutrales Bauen“ geben, das in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden soll. Hierbei zeichnet sich ab, dass zukünftig nicht nur die laufende Energieeffizienz des fertigen Gebäudes, sondern auch die Energiebilanz bis zur Fertigstellung berücksichtigt wird.

Bitte beachten Sie:

Vorhabensbeginn für neue Anträge zu Sanierungs- und Neubauvorhaben:

Für Vorhaben, für die bis einschließlich 23.01.2022 kein Antrag gestellt wurde, jedoch bereits Liefer- und Leistungsverträge geschlossen und ggf. schon daraufhin mit den Baumaßnahmen begonnen wurde, gilt folgendes:

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn vor dem 24.01.2022 ein dokumentiertes Beratungsgespräch über die Inanspruchnahme einer BEG-Kreditförderung geführt wurde.

Weitreichende Informationen erhalten Sie zudem im
FAQ-Bereich des BMWK. 

 

 

 

 

Förderung von Wohneigentum Bayern legt beim Baukindergeld noch ordentlich was drauf 03.12.2018 Ratgeber Geld von Michael Stark Familien, die Wohneigentum erwerben, erhalten in Bayern viel Hilfe vom Staat. Neben einem zusätzlichen Baukindergeld gibt's vom Freistaat eine Eigenheimzulage und günstige Kredite – wenn das Einkommen nicht zu hoch ist.

Quelle: AKTIVonline – https://www.aktiv-online.de/nachrichten/detailseite/news/bayern-legt-beim-baukindergeld-noch-ordentlich-was-drauf-12987
Förderung von Wohneigentum Bayern legt beim Baukindergeld noch ordentlich was drauf

Quelle: AKTIVonline – https://www.aktiv-online.de/nachrichten/detailseite/news/bayern-legt-beim-baukindergeld-noch-ordentlich-was-drauf-12987

 

 


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